So ist nun ein neuer Blog entstanden und dazu noch mein erster. Ich will hier versuchen mein reichhaltiges Wissen aus dem Bereich der Versicherungen an andere weiterzugeben. Denn das kann nur im Interesse von mir und allen anderen ehrlichen Kollegen sein, die sich so gegen schwarze Schafe wehren können. Ich beginne also mal mit meinem ersten Artikel:
Eine Invaliditätsversicherung als solche, die also die finanziellen Folgen von Invalidität mindert, egal wie die Invalidität entstanden ist, wäre für Erwachsene die Berufsunfähigkeitsversicherung oder, mit geringerem Schutz, die private Unfallversicherung. Der Begriff Invaliditätsversicherung wird allgemein für die Versicherung von Kindern angewendet, da diese noch nicht gegen Berufsunfähigkeit zu versichern sind.
Unfall- oder Invaliditätsversicherung?

©clarita/morguefile
Experten empfehlen stets die – etwas teurere – Invaliditätsversicherung, so wie für berufstätige Erwachsene eher die Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen wird, da hier im Gegensatz zur Unfallversicherung auch bei Invalidität durch Krankheit geleistet wird. Hinzu kommt, dass die Invalidität durch Unfall statistisch gesehen ein seltenerer Fall ist: Bei Erwachsenen tritt sie in rund 2 Prozent aller Fälle ein, bei Jugendlichen bis 18 Jahre sogar nur in 0,67%. Beim Eintreten von Invalidität zahlt die Versicherung einmalig. Außerdem wird eine lebenslange monatliche Rente garantiert. Das sichert den Lebensstandard eines Kindes, weshalb die Versicherung sinnvoll ist.
Das Kind kann nie seinen eigenen Lebensunterhalt erwirtschaften, die Eltern jedoch können es nicht ein Leben lang versorgen. Die Versicherung leistet in der Regel beim Eintreten einer Behinderung. Hierzu wird von manchen Versicherern die sogenannte Gliedertaxe (auch) angewandt, die den Grad der Invalidität beim Fehlen von Gliedmaßen bestimmt. Die meisten Versicherer halten sich aber an das, was das Versorgungsamt zur Invalidität festgestellt hat. Dieses erstellt einen Behindertenausweis, in welchem der sogenannte GdB – Grad der Behinderung – festgehalten ist. Ab einem GdB von 50 zahlen die meisten Versicherer.
Die GdB-Bestimmung
Der GdB wird unterschiedlich festgelegt, bei Verlust eines Armes oder Beines beträgt er 100, bei einer Hand 50, bei Diabetes mellitus 40, wobei bei Kindern hier oft 50 anerkannt werden. Für Eltern, die bei Neugeborenen eine Behinderung feststellen müssen, ist die Versicherung leider schwierig, denn angeborene Krankheiten werden meist ausgeschlossen. Einige Unternehmen bieten einen entsprechenden Tarif bereits an, die Krankheit darf aber bei Vertragsabschluss noch nicht aufgetreten sein.
14. April 2011
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