Nach Ansicht der Stiftung Warentest handelt es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um die wichtigste personenbezogene Versicherung.
Was ist Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit ist der durch Krankheit oder Unfall bedingte körperliche Zustand, bei dem man nicht mehr in der Lage ist, seinen erlernten Beruf im vollen Umfang auszuüben. Ca. 25% aller berufstätigen Personen müssen ihre Berufstätigkeit vorzeitig wegen Erkrankung oder Unfall aufgeben.
Berufsunfähigkeit und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung hat schon lange die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und kennt nur noch die Begriffe der teilweisen Erwerbsminderung und vollständigen Erwerbsminderung. Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn man noch drei bis sechs Stunden pro Tag eine Erwerbstätigkeit ausüben kann. Dabei werden auch berufsfremde Tätigkeiten erwartet. Kann man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten, so liegt eine vollständige Erwerbsminderung vor. Die von der Rentenversicherung gezahlten Renten sind in beiden Fällen so gering, dass damit ein erheblicher Einschnitt in den Lebensstandard verbunden ist. Die Möglichkeiten dazu verdienen zu dürfen sind begrenzt. Um diese Lücken zu schließen, gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherungen der privaten Versicherungsgesellschaften.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Form ist besonders alleinstehenden Personen zu empfehlen, die keine Angehörigen finanziell zu unterstützen haben. Beim Abschluss eines solchen Vertrages muss man darauf achten, dass in den Vertragsbedingungen keine Verweisklausel enthalten ist. Ist eine solche Klausel enthalten, kann die Versicherung die versicherte Person auf eine berufsfremde Erwerbstätigkeit verweisen und erst dann, wenn auch diese nicht mehr ausgeübt werden kann, setzt die Leistungspflicht der Versicherung ein.
Ohne die Klausel kann auf eine berufsfremde Erwerbstätigkeit nicht verwiesen werden. Ob man die 25:75 oder 50:50 Variante wählt, muss man sich überlegen. Bei der 25:75 Variante zahlt die Versicherung schon bei einer Berufsunfähigkeit von 25% und mehr eine anteilige Rente aus. Die volle Rente wird dann aber erst mit einer Berufsunfähigkeit von 75% fällig. Bei der 50:50 Lösung gibt es die volle Berufsunfähigkeitsrente schon ab einer Berufsunfähigkeit von 50%. Vorher gibt es nichts. Auf jeden Fall sollte die Berufsunfähigkeitsrente bis zum Beginn der Altersrente gezahlt werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz
Alles was im vorherigen Abschnitt ausgeführt wurde, gilt auch für die Zusatzversicherung. Diese Variante ist allen Personen zu empfehlen, die im Falle des Todes Angehörige hinterlassen, die versorgt werden müssen. Sie kann bei Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherungen und zu Rentenversicherungen als Zusatz mit eingeschlossen werden. Das gilt auch für fondsgebundene Policen.
16. April 2011
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